Erbschaften

Mit den Beiträgen unserer Mitglieder können wir leider nicht dort überall helfen, wo Hilfe nötig wäre. Deshalb sind wir zusätzlich auf Spenden angewiesen.
Manche besonders großzügige Tierfreunde verfügen, dass nach ihrem Ableben ihr Nachlass an Schüler für Tiere fällt und unmittelbar für dieses Projekt verwendet wird.
Dies ist besonders häufig dann der Fall, wenn Angehörige nicht mehr vorhanden sind oder diese sich nicht mehr um den Erblasser kümmern,so dass das Haustier in den letzten Lebensjahren zum einzigen Freund geworden ist. Ist ein Haustier vorhanden, ist das Erbe oftmals an die Bedingung geknüpft, dass sich ein Tierschutzverein des Tieres annimmt und es lebenslang versorgt. Diese Verpflichtung übernehmen wir gerne.
Vielleicht haben auch Sie schon darüber nachgedacht, wie Sie das in Ihrem Leben Erarbeitete für die Zukunft erhalten und einem sinnvollen Zweck zuführen können. Sind keine gesetzlichen Erben vorhanden, fällt das Erbe automatisch dem Staat zu, was in der Regel nicht dem Wunsch des Erblassers entspricht. Wir möchten Sie darüber informieren, was erforderlich ist, damit Ihr Lebenserfolg auch nach Ihrem Ableben Bestand hat und Gutes bewirkt.
Aber auch, wenn Sie das Glück haben, Ihr Angespartes oder Ihre Immobilien an liebe Angehörige vererben zu können, würden wir uns sehr freuen, wenn Sie auch einen kleinen Teil Ihrer Reichtümer nach Ihrem Tod dem Verein zukommen lassen würden.

Wir versichern Ihnen, dass wir Ihr Erbe nur zu dem einen Zweck einsetzen: Dem Projekt Schüler für Tiere!

Wenn Sie eine Erbschaft an den Verein in Erwägung ziehen, bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

Wir sprechen dann gerne mit Ihnen über dieses – allzu oft noch mit einem Tabu behaftete – Thema.